"Für alle Konnektoren des Herstellers KoCo Connector GmbH gibt es akuten Handlungsbedarf. Die dringende Empfehlung des Herstellers ist, die Geräte auf die Firmware-Version 5.1.8:2.0.0 bzw. 5.1.8:4.0.0 zu aktualisieren.

Das Update ist erforderlich, weil im Rahmen der durchgeführten kontinuierlichen Überprüfung der IT-Sicherheit des Konnektors eine potentielle Schwachstelle entdeckt worden ist. Mit dem Update wird diese geschlossen. Die Version 5.1.8 wird laut Hersteller am 1. September 2023 auf dem KSR bereitgestellt und bei aktivierter Auto-Update-Funktion automatisch auf dem Konnektor installiert und aktiviert. Zahnarztpraxen, die den automatischen Updateprozess deaktiviert haben, müssen die Version 5.1.8 manuell installieren und aktivieren.

Aufgrund der Wichtigkeit dieser Firmwareversion wurde von der gematik eine Einspielfrist festgelegt:

• KoCoBox Med+ mit der Firmware 5.1.8:2.0.0 (G3 Konnektor): 08.11.2023 

• KoCoBox Med+ mit der Firmware 5.1.8:4.0.0 (G4 Konnektor): 15.11.2023 

Nach dieser Frist trennt der Konnektor automatisch den Zugang zur TI, sodass eine Arbeit mit den Diensten und Anwendungen der TI nicht mehr möglich ist. Ein erneuter Zugang zur TI ist erst dann möglich, wenn die neue Version eingespielt worden ist. Befindet sich der Konnektor im Offline-Modus, ist dafür zwingend ein Vor-Ort-Einsatz eines DVO erforderlich.

Zahnarztpraxen sollten daher das Update unverzüglich nach Verfügbarkeit einspielen bzw. die erfolgreiche Durchführung des Auto-Updates im Konnektor überprüfen, um weiterhin mit der TI arbeiten zu können und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Konnektor-Update hat der Hersteller auf einer Themenseite zur Verfügung gestellt: https://www.cgm.com/ti-konnektor-update-fachportal."

Zitat aus der eMail von der KZBV vom 31.08.2023!

aktuelle neuigkeiten zu apollonia® und prOcedia…

so meistern sie nicht nur aktuelle herausforderungen in ihrer praxis mit ihrem apollonia®

Update apollonia® 636 ist im Vorlauf!

Dieses mal haben wir viel Arbeit in die Optimierung und Verfeinerung in den Programmabläufen und die Bedienung gesteckt. Neben kleinen Optimierungen beim Onlinekalender wird die apolloniapad-App und in der Version 3.0 erscheinen. Diese ist mit einem neuen Entwicklungssystem geschrieben und gibt nun die Möglichkeit, außer den neueren iPads auch die neueren Geräte mit Android - Betriebssystem zu nutzen. Zukünftige Erweiterungen sind mit der neuen App noch einfacher zu realisieren und sollen die Kommunikation zwischen Patient und Praxis weiter ausbauen. Ab Einsatz der apolloniapad-App 3.0 muss auch zeitgleich die Version 636 verwendet werden!

Die Röntgenschnittstelle hat ebenfalls noch eine Überarbeitung erfahren. Ausserdem gibt es noch weitere Korrekturen und Neuigkeiten, die von Ihnen als Anwender des Systems an uns herangetragen wurden!

Diese Version ist im Test bei uns im Unternehmen und wird am Wochenende in die Testpraxen verteilt. Wir gehen davon aus, dass wir Ende nächster Woche den Download für alle freigeben können.

01.09.2023

Wichtiges Update: KoCo Konnektor! Nicht für Telekom Konnektoren!

Austausch der Konnektoren durch Ablauf der integrierten Zertifikate

Wer seine KoCobox schon früh bekommen hat, der hat es schon "hinter" sich. Die Konnektoren werden getauscht, weil eine in der Hardware integrierte Sicherheitseinrichtung abläuft. Sehen Sie hier, ab wann Sie bei welchem Konnektor damit rechnen müssen und wie das ganze bei Ihnen ablaufen wird.

Hier geht es zur Website der KZBV.

Natürlich begleiten wir das nach Terminvereinbarung mit unserem TI-Team im Zuge der TI-Innovation ohne zusätzliche Kosten!

18.05.2023

Komfortsignatur - welche Voraussetzungen sind notwendig?

Wer für jede seiner elektronischen Unterschriften nicht immer seine PIN für den eHBA eingeben möchte, dem steht die Möglichkeit der Komfortsignatur zur Verfügung. Neben der Voraussetzung, dass den Bedienern der Software 100% vertraut werden muss, gibt es auch technische Voraussetzungen.

Hier geht es zur Übersicht der technischen Voraussetzungen

Die Einstellung für die Komfortsignatur wird vom TI-Team nach Terminvereinbarung ohne zusätzliche Kosten übernommen!

Direkter Zugriff von apollonia®6 auf Hilfen und Informationen!

Ab der Version apollonia®635 gibt es im Menü "?" den direkten Zugang zum beliebten "apollonia® Kino". Dort sind viele neue Programminnovationen als Film erläutert und auch umfangreiche Programmabläufe in kleinen Schritten gut erklärt!

Ausserdem finden Sie hier noch andere Menübefehle, die Sie bei der täglichen Arbeit unterstützen. Von Informationen über den Bereitschaftsstand Ihrer TI über der Anforderung von Unterstützung durch unser Service- und TI-Team bishin zur Anzeige von Mahnungen und abgelaufenen HKPs - apollonia® bietet alles, damit Ihnen kein Honorar verloren geht und auch neue Kolleg*innen einfach und schnell das Praxisteam unterstützen können.

Die Handbücher werden nun immer bei Bedarf direkt in einer aktuellen Version aus dem Internet geladen und zentral auf dem Server zur Verfügung gestellt. Von dort aus sind sie von allen Arbeitsplätzen aus blitzschnell abrufbar!

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg beim Einsatz Ihres apollonia® Praxismanagement-Systems!

Softwarestände für Ihre TI-Geräte - verwenden Sie zugelassene Komponenten?

Die Entwicklung im Bereich der TI ist wie im gesamten IT - Bereich sehr dynamisch. Regelmäßig müssen die eingesetzten Komponenten vor neuen Angriffen geschützt werden. Damit Sie aus der Verantwortung entlassen sind, müssen Sie aktuelle Softwarestände für die Komponenten bzw. Geräte verwenden.

Hier geht es zur Übersicht der erlaubten Softwarestände

Prüfen Sie die Softwarestände Ihrer Geräte!

Menue

Versorgen Sie Ihre PAR-Patienten auch intensiv mit Informationen?

Dann sollte die neue Version der "Berner - Spinne" für Sie eine sehr nützliche Innovation sein. Sie ist nun komplett in die Paletter der Zahngrafik integriert und kann mit Historien, Dokumentationen und Ausdrucken für Ihre Patienten schnell, übersichtlich und auch im Rahmen Ihrer CI erstellt und verwaltet werden.

Die neue Berner Spinne in Funktion

Verwenden Sie einfach so viel wie Sie mögen! Alles "geht", nichts "muss"!

Refinanzierung der TI ab 01.07.2023 (Handlungsbedarf! Keine rückwirkende Erstattung!)

1 Vorbemerkungen

Die Finanzierung der Telematikinfrastruktur für Zahnarztpraxen: Quelle: Festlegung des Vereinbarungsinhalts durch das Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 378 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 und 4 des fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

2 Voraussetzungen

2.1 Notwendige Komponenten

Folgende Komponenten sind für den Erhalt der TI-Pauschale in der aktuellen Version nachweisen:

o Notfalldatenmanagement (NFDM)/elektronischer Medikationsplan (eMP)

o elektronische Patientenakte (ePA)

o Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

o elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

o ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen

Achtung: Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, wird die TI-Pauschale nicht rückwirkend gezahlt.

2.2 Notwendige Ausstattung

Folgende Ausstattung ist für den Erhalt der TI-Pauschale nötig:

o Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder Tl-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors

o Stationäre(s) eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT

o HBA Smartcard oder eID für Zahnärzte mit gematik-Zulassung

o SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID für Vertragszahnarztpraxen mit gematik-Zulassung.

3 Nachweis

Nach der Einführung neuer Anwendungen, Komponente und Dienste hat die Zahnarztpraxis gegenüber der zuständigen KZV innerhalb von 3 Monaten einen Nachweis der Ausstattung einzureichen. Der Nachweis kann durch Eigenerklärung erbracht werden. Verfahren, Form und Inhalt dieser Erklärung werden von der zuständigen KZV festgelegt und auf deren Webseite kundgegeben.

4 TI-Pauschale

4.1 Ohne Reduzierungen

Die monatliche TI-Pauschale für eine Zahnarztpraxis ohne Reduzierungen. Die möglichen Reduzierungen finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Monatliche TI-Pauschale ≤ 3 Zahnärzte > 3 bis ≤ 6 Zahnärzte > 6 Zahnärzte

237,78€ 282,78€ 323,90€

4.2 Reduzierte TI-Pauschale bei Fehlen einer Anwendung

Die monatliche TI-Pauschale für eine Zahnarztpraxis beim Fehlen einer Anwendung. Beim Fehlen mehrerer Anwendungen entfällt die TI-Pauschale. (in apollonia® sind, wenn Sie unsere TI-Innovationsprämie zahlen, alle Anwendungen enthalten!)

Monatliche TI-Pauschale ≤ 3 Zahnärzte > 3 bis ≤ 6 Zahnärzte > 6 Zahnärzte

118,89€ 141,39€ 161,95€


4.3 Reduzierte TI-Pauschale bei bereits erfolgter Anbindung an die TI

Die monatliche TI-Pauschale für eine Zahnarztpraxis bei bereits erfolgter Erstausstattung im Zeitraum von 01.01.2021 bis zum 30.06.2023:

Monatliche TI-Pauschale ≤ 3 Zahnärzte > 3 bis ≤ 6 Zahnärzte > 6 Zahnärzte

131,67€ 143,29€ 151,04€

Die reduzierte TI-Pauschale wird für eine Dauer von 30 Monaten nach der Erstattung angewandt.

4.3.1 Reduzierte TI-Pauschale bei bereits erfolgter Anbindung an die TI und dem Fehlen einer Anwendung

Die monatliche TI-Pauschale für eine Zahnarztpraxis bei bereits erfolgter Erstausstattung im Zeitraum von 01.01.2021 bis zum 30.06.2023 und dem Fehlen einer Anwendung:

Monatliche TI-Pauschale ≤ 3 Zahnärzte > 3 bis ≤ 6 Zahnärzte > 6 Zahnärzte

65,84€ 71,65€ 75,52€

4.4 Reduzierte TI-Pauschale nach Konnektoraustausch

Die monatliche TI-Pauschale für eine Zahnarztpraxis bei einem bereits erfolgtem Konnektoraustausch im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2023:

Monatliche TI-Pauschale ≤ 3 Zahnärzte > 3 bis ≤ 6 Zahnärzte > 6 Zahnärzte

119,45€ 242,78€ 282,23€

Die reduzierte TI-Pauschale wird für eine Dauer von 30 Monaten nach dem Konnektoraustausch angewandt.

4.4.1 Reduzierte TI-Pauschale nach Konnektoraustausch und dem Fehlen einer Anwendung

Die monatliche TI-Pauschale für eine Zahnarztpraxis bei einem bereits erfolgtem Konnektoraustausch im Zeitraum von 01.01.2021 bis zum 30.06.2023 und dem Fehlen einer Anwendung:

Monatliche TI-Pauschale ≤ 3 Zahnärzte > 3 bis ≤ 6 Zahnärzte > 6 Zahnärzte

99,73€ 121,39€ 141,12€


Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen! Für Übertragungs- und Verständnisfehler können wir keine Haftung übernehmen! Bitte erkundigen Sie sich immer bei Ihrer KZV!

Informationen zum eRezept!

1 Vorbemerkungen

Das BMG plant die Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 zu forcieren. Für den Anspruch auf die volle TI-Pauschale muss die Praxis-IT zum einen ab dem 1. Januar 2024 das E-Rezept technisch unterstützen. Darüber hinaus liegt seit Kurzem ein Gesetzentwurf vor, mit dem Zahnarztpraxen deutschlandweit ab dem 1. Januar 2024 zur Nutzung des E-Rezepts unter drohender Honorarkürzung verpflichtet werden sollen. (apollonia® unterstützt die Nutzung des E-Rezepts technisch im geforderten Umfang Stand 1.9.23)

2 Voraussetzungen

2.1 Voraussetzungen eRezept

Voraussetzungen für Verwendung des eRezeptes in apollonia®:

o Min. Version apollonia® 635a

o TI-Innovationsrate

o Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

o aktuelle Konnektorversion (aktuell 5.1.3)

o Kartenterminal

2.2 Voraussetzungen für die Komfortsignatur

Voraussetzungen für die Komfortsignatur sind:

o PTV4 + Lizenz am Konnektor

o TLS Verschlüsselung am Konnektor

o Mindestens macOS 10.13.6 (High Sierra)

3 Was ist das eRezept

Das eRezept ist der elektronsiche Austausch von Verordnungen zwischen Zahnärzten, Patienten und Apotheken. Mit dem eRezept wird das aktuelle Muster 16 (rosa Rezept) bei verschreibungspflichtigen Medikamenten zum Auslaufmodell.  Das eRezept ist eine Plfichtanwendung der Telematikinfastrutkur und die Verwendung wird voraussichtlich am dem 01.02.2024 für Sie verpflichtend. Das eRezept können Sie aktuell schon in apollonia® nutzen.

4 Welche Möglichkeiten gibt es für die Übertragung des eRezeptes

Es gibt mehrere Möglichkeiten das eRezept auszustellen. Bitte sprechen Sie mit dem Patienten ab, welches Verfahren er verwenden möchte.

4.1 Variante eRezept-App eGK

Der Patient meldet sich mit seiner eRezept-App an und hat sich dort mit seiner eGK angemeldet. Hier stellen Sie das eRezept in apollonia® ohne weitere Ausdrucke aus. Der Patient kann sich das eRezept in seiner App abholen und einen QR-Code erzeugen

4.2 Variante eRezept-App ohne eGK

Der Patient hat die eRezept-App, ist aber hier nicht mit seiner eGK angemeldet. Hier stellen Sie das eRezept in apollonia® mit Ausdruck aus. Der Patient kann den QR-Code einscannen und in der App weiterverwenden.

4.3 Variante eGK

Der Patient nutzt die eGK um die Apotheke zu berechtigen, das eRezept aus dem Fachdienst abzuholen. Hier stellen Sie das eRezept in apollona ohne weitere Ausdrucke aus. Der Patient muss seine eGK bei der Apotheke einlesen um das Rezept einzulösen.

4.4 QR-Code Ausruck

Der Patient möchte weder die App, noch die eGK zur Einlösung verwenden. Hier stellen Sie dem Patienten ein eRezept mit Ausdruck aus. Der Patient kann mit diesem Ausdruck das eRezept bei der Apotheke einlösen.

4.5 Ersatzverfahren

Wenn keine Verbindung zur TI möglich ist, können Sie bei apothekenpflichtigen Medikamenten weiterhin das Muster 16 als Ersatzverfahren verwenden.

5 Wie erstelle ich ein eRezept in apollonia®?

In apollonia® könnn Sie das eRezept ganz normal nach der Auswahl des Patienten und der Auswahl „eRezept“ in der Eingabemaske für ein Rezept erstellen. Hier können Sie dann bis zu 3 Medikamente über das Plus Zeichen hinzufügen. Bitte beachten Sie hier die Ausfüllhinweise für Freitextverordnungen unter Punkt 7.

6 Kann ich das eRezept Testen?

Sie können das eRezept in apollonia® mit dem offiziellen Testpatienten der Techniker Krankenkasse testen. Bitte testen Sie das eRezept nicht mit richtigen Patienten.

7 Was muss ich bei der Freitextverordnung beachten?

Beispiel:

Wirkstoff Wirkstärke und Wirkstärkeneinheit Darreichungsform Packungsgröße nach abgeteilter Menge und Einheit

Amoxicillin 250 mg / 5 ml Trockensaft 100 ml

Clindamycin 600 mg Tabletten 12 Stück

Wenn in Ausnahmefällen ein Handelsname verordnet werden soll, gehen Sie wie im folgenden Beispiel vor:

Handelsname inkl. Wirkstärke und Hersteller (sofern Bestandteile des Handelsnamens) Darreichungsform Packungsgröße nach abgeteilter Menge und Einheit

Amoclav 400+57 mg / ml Trockensaft 70ml

Dolomo TN Tabletten 10 Stück

In dem Freitext-Verordnungsfeld dürfen Sie folgenden Angaben nicht aufnehmen:

o Pharmazentralnummern, Wirkstoff-Nummern oder andere Codes Packungsgröße nach N-Bezeichnung

o Dosierung

o Anzahl der verordneten Packungen

o Informationen, für die bereits andere Felder vorgesehen sind

Quellen: KZBV Leitfaden e-Rezept

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