aktuelle neuigkeiten zu apollonia® und prOcedia…

so meistern sie nicht nur aktuelle herausforderungen in ihrer praxis mit ihrem apollonia®

Entwarnung: Ihre Patienten erhalten 2025 und auch darüber hinaus die "normalen" Rechnungen, die Sie auch jetzt schon mit apollonia® erzeugen können! Das betrifft alle Ausgangsrechnungen an Patienten!

Rechnungen von Ihren Lieferanten (Geschäftskundenverkehr):

Diese müssen als eRechnung empfangen werden können. Sie dürfen die Annahme einer eRechnung nicht verweigern! in apollonia® werden in der Regel keine Eingangsrechnungen verarbeitet. Die Kunden, die das Modul für Eingangsrechnungen betreiben, erhalten ein Update zur automatischen Verarbeitung!

Grenzen: Alle Rechnungen unter 250 Euro sind von der Pflicht zur eRechnungserstellung ausgenommen - dürfen aber als eRechnung verschickt werden und müssen vom Empfänger auch angenommen werden!

Handlungsbedarf: Sie müssen eine eMail - Adresse einrichten, mit der expliziet nur eRechnungen empfangen werden sollen. Ihre Lieferanten müssen Sie davon unterrichten! Auch ist der Empfang über eine Internetseite möglich - nicht aber über externe Medien wie bspw. USB-Sticks! Diese Mails müssen im Original nach den Vorschriften aufbewahrt werden (zum Teil 10 Jahre!)

Verarbeitung: Sie müssen sowohl die "ZUGFeRD"- Rechnungen als auch die "XRechnungen" verarbeiten können. Fragen SIe dazu Ihren Steuerberater, der die Buchhaltung für Sie macht. Im Rahmen der DATEV kann er entsprechende Softwarepakete für Sie freischalten!

Archivierung: Die Archivierung muss gemäß der GoBD (Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchhaltung) erfolgen! Sprechen Sie mit Ihren Steuerberater über die Vorgänge, Sicherung der Postfächer mit den Original eMails und Aufbewahrungsfristen!

Was soll das Ganze? Es soll Steuerbetrug mit Umsatzsteuer gemindert und der Aufwand für die Verarbeitung von Rechnungen verringert und im Rahmen der Digitalisierung die Kosten gesenkt werden! Mal sehen, ob das am Ende gelingt!

Was macht prOcedia für Sie? Wir haben den Empfang von eRechnungen in unserem CRM-System integriert! Davon sind Sie aber in keiner Weise betroffen. Dann werden wir Ihnen den Empfang von eRechnungen von uns in apollonia® ermöglichen - so wie Sie jetzt schon Rechnung in die Praxisdokumente erhalten. Wenn die entsprechenden Updates bei Ihnen im Einsatz sind, werden wir ab 2026 alle Rechnungen als eRechnungen übermitteln und Sie können Sie über diese Schnittstelle an den Steuerberater übergeben. Wenn Sie ordnungsgemäß Ihre Datensicherung machen, dann ist auch die sichere Aufbewahrung gewährleistet!

Was ist zu tun für die eRechnung?

03.01.2025

Folgendes Zertifikat wurde Ihrem und unserem apollonia® erteilt:

"Zertifikat über die Übereinstimmung des Systems mit den geltende Interoperabilitätsanforderungen gemäß Anlage 1, ID 001, OP-Governance-Verordnung"

Verfahrensschlüssel: VfS_BestKonfPS_TI_1187

Für diese und kommende Zulassungen zuständig ist die neue Behörde:

Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen gematik GmbH!

Müssen Sie etwas unternehmen? Nein, es ist durch die Zertifizierung sichergestellt, dass Sie mit Ihrem apollonia® weiterhin alle Abrechnungen durchführen können. Insbesondere können Sie an den Testverfahren zur neuen ePA teilnehmen, wenn Sie es wünschen. Es werden nun vermehrt Prüfungen von der KZBV abgezogen und zum Kompetenzzentrum hin verlagert. Dadurch ist sichergestellt, dass es mehr und häufigere Prüfungen für die Funktionalitäten der PVS gibt, die die allgemeine Zusammenarbeit auf elektronischem Wege verbessern sollen.

Und die nächste neue (Unter-) Behörde…

02.01.2025

Ziel unseres Handelns ist es, unsere Anwender mit möglichst maximalem Komfort bei der täglichen Arbeit mit apollonia® zu unterstützen. Dazu gehört natürlich auch, dass Sie bei den neuen Modulen für das eRezept, den Medikationsplan und die Medikationsliste auf den jeweils aktuellen Gesambestand der am Markt zugelassenen Medikamente zurückgreifen können. Das ist für Sie möglich, weil wir Ihnen monatlich oder bei Bedarf sogar 14 tätig eine aktualisierte Liste der Referenzdaten für Fertigarzneimittel gemäß § 31b SGB V zur Verfügung stellen.

Die Daten sind auf unserem Webspace hinterlegt und sind für Sie über Ihren Internetzugang zugängllich. Dazu wird alles komplett in apollonia® abgewickelt und für Sie unmerklich bei Bedarf geladen. Die Kosten für die Nutzung dieser Liste sind bis auf weiteres in der TI-Innorate enthalten - werden also vorerst nicht gesondert in Rechnung gestellt. Das können wir so halten, weil wir derzeit die Referenzdaten vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte über deren Verteiler zur Verfügung gestellt bekommen. Die Arbeiten zur Integration und Pflege der Nutzungsmöglichkeit wird von uns im Rahmen der TI-Innorate kalkuliert und daher nicht gesondert berechnet.

Und noch eine für uns wichtige Behörde - dieses mal aus Bonn…

02.01.2025

Dazu müssen Sie bestimmte Einstellungen im Betriebssystem überprüfen, wenn Sie das Upgrade gemacht haben! Sie schauen lieber einen Film (8 Min)? Hier!

Sie wollen das neue Betriebssystem macOS 15 Sequoia installieren?

26.09.2024

Wählen Sie die gezeigten Einstellungen unter "Dateien & Ordner" und "Lokales Netzwerk" aus - dann wird sich apollonia® mit Ihrem Server verbinden!


Beste Grüße von Ihrem

apollonia® Service Team!

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