Wir hatten ja versprochen, dass wir wieder etwas Zeit für weitere Innovationen in apollonia®6 invenstieren können, da wir, wie uns Anwender von Fortbildungsveranstaltungen berichten, in der Umsetzung der Pflichten ganz vorne sind. Sie können die Hand heben, wenn die Frage gestellt wird, ob Sie die eHKPs schon einsetzen können. Es dürften nur wenige Meldungen sein und Sie haben dann wahrscheinlich noch andere apollonia® Anwender gefunden!
Dank des regen Kontaktes mit innovativen Vorschlägen an unseren Service konnten wir apollonia® wieder einmal in den für Sie interessanten Bereichen vereinfachen, die Performance verbessern und damit den Erfolg in Ihrer Praxis zementieren!
Beachten Sie auch die neue Chefsache zur Version apollonia®631 - da bekommen Sie detailliertere Informatioen und kleine Bildabfolgen als Bespiele.
Ausserdem haben wir unsere Servicewebseite weiter ausgebaut, die Sie direkt aus apollonia® erreichen können - und dort sollten Ihre möglichen Fragen beantwortet werden, die Sie zur Einarbeitung in die für Sie neuen Themen möglicherweise haben. Durch die Pilotphase konnten wir für alle Kunden gleich den Komfort erreichen, den unsere Anwender von uns zurecht erwarten können!
Seien Sie wieder mal ganz vorne mit Ihrem apollonia® und nutzen Sie die Filme zur blitzschnellen Einarbeitung in die neuen Themen!
10.08.2022
Beim Betrieb Ihrer Praxis - EDV sind Sicherheitsregeln einzuhalten. Wir setzen dabei auf aktuelle System und Sicherheitsupdates der Betriebssystemhersteller. Manche setzen auf externe Lösungen - vor denen wir schon immer gewanrt haben! Das BSI warnt eindringlich vor dem Einsatz von Kaspersky! Hier gehts direkt zu den Informationen!
Zum Glück liegt es nicht an apollonia®! Die Kartenterminals von Ingenico der Telekom machen hier Probleme durch statische Aufladung. Die Lösung: Ein Aufsatz, der das verhindern soll! Hier gehts direkt zu den Informationen!
Der eHKP ist für alle da! Sie wissen noch nicht, ob, wie, wann? Dann schauen Sie sich hier einen Überblick an, der Ihnen den einfachen Weg gründlich erklärt! apollonia® prüft, bevor etwas "schiefgehen" kann - schauen Sie selbst!
01.07.2022
Auf Wunsch vieler Kunden haben wir den Zugriff auf die Statistik verändert, so dass Sie jetzt selbst einstellen können, wer welche Statistiken sehen kann. Ab der Version 630a-1 wird es für alle Kunden zur Verfügung stehen. Damit Sie schnell wieder sehen können, welche Werte Sie erarbeitet haben, schauen Sie sich den Film an:
Die nächste Begehung kommt bestimmt: Aber dann sind Sie bestens vorgereitet, wenn Sie apollonia® ihre Sterilgutverwaltung, Nachverfolgung, Dokumentation und Statistik machen lassen!
Q2.2022
Wenn der eHKP abgerechnet wird, dann gibt es einen Ausdruck für die Patienten. Auf diesem Ausdruck steht der Vermerkt "Direktabrechnung". Es gibt allerdings keine andere Vorlage für das Abrechnungsformular des eHKP. Wir haben von der KZBV auf unsere Frage, ob das Formular entsprechend abgeändert werden darf, die Antwort erhalten, dass unsere Anfrage zur Vertragsabteilung weitergeleitet wird. Wir informieren SIe, sobald wir eine belastbare Antwort haben.
Auf dem neuen eHKP werden diverse neue Behandlungskürzel aufgeführt, die zur Kasse übermittelt werden. Diese Kürzel werden von apollonia®6 automatisch im Hintergrund aus Ihren Eingaben nach dem bisherigen Schema gebildet. Sie müssen sich also nicht umstellen - können so weiter arbeiten wie gewohnt und apollonia erledigt die Generierung der neuen Kürzel aus Ihren Zahnschema - Angaben im HKP und überführt diese in den eHKP. Wenn Sie sehen möchten, was übergeben wurde, dann können Sie im eHKP auf die Seite der Nachrichten wechseln, die Mitteilung an die Kasse aufrufen und dann unter dem Knopf "Antragsdetails" die gewünschten Informationen sehen!
09.07.2022
Einige Kunden berichteten davon, dass Ihre KZVen leider nicht die Abrechnung im vollen Umfang zuließen, die durch die Prüfmodule der KZBV genehmigt wurden. Diese KZVen haben dann bei den Zahnärzten die Abrechnung bestimmter Gebühren von der Menge her eingeschränkt. Was nun?
Es ist zwar ärgerlich - aber zumindest den Vorgang können Sie mit apollonia® ganz schnell lösen:
Abrechnungseinreichung stornieren, angegegebene Leistungen stornieren und dann die Abrechnung wiederholen!
Es läuft nun genau so einfach wie es sich anhört. Dazu können Sie ganz einfach den folgenden Film ansehen:
Wie kann ich die von der KZV nachträglich geminderte Abrechnung neu einreichen?
Sie kennen ja schon die vielen Vorteile, die der Onlinekalender von apollonia® für die Bindung Ihrer Patienten bringt. Mit diesem Update sind noch einige hervorragende Details dazugekommen. Bspw. erkennt apollonia® nun an den eingegebenen Patientendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum und eMailadresse) eindeutig, ob der Onlinetermin einem Ihrer Patienten in den Stammdaten zugeordnet werden kann. Der Termin wird sofort genau so umfangreich wie "von Hand gemacht" angezeigt, die Färbung von GKV und PKV erfolgt und der Praxisstatus ist an dem entsprechenden Tag auch direkt auf dem aktuellen Stand, So einfach kann es gehen - sparen Sie sich viel Arbeit und damit Geld - setzen Sie Ihre Kraft für lukrativeres ein…
Welche Argumente gibt es für den apollonia® onlinekalender im vergleich zu anderen Systemen?
Jeder macht mal Fehler! Deshalb gibt es jetzt in apollonia® noch bessere und einfachere Möglichkeiten, versehentliche Eingaben rückgängig zu machen - auch wenn sie bspw. schon auf Abrechnungen "gelandet" sind! Ein Schwerpunkt bei der Entwicklung der "632" war es, die Arbeit noch einfacher und Korrekturen noch sicherer zu machen. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, dann lohnt sich ein Blick ins Handbuch der Neuerungen die alles erklären:
Handbuch der Neuerungen zu apollonia®632
Wenn Sie direkt mal auf die Seiten möchten, die neu eingerichtet sind, damit Sie Ihr apollonia® perfekt in den Praxisalltag integrieren können, dann klicken Sie einfach auf die folgenden Links:
Korrektur fehlerhafter Abbuchungen von Plänen in die Karte:
07.09.2022
Etwas früher als erwartet wurde die Version von uns zum Download bereitgestellt. Der wichtige Hintergrund:
Das Sendemodul der KZBV Version SM_Z 2.4a ersetzt die Version SM_Z2.4. (Hier hatte sich in SM_Z 2.4 seitens der KZBV ein Fehler eingeschlichen, die PAR-Abrechnung wurde von der KZV Niedersachsen nicht verarbeitet.)
Wir haben noch keine Mitteilungen von Praxen aus anderen KZV-Bereichen - vorsichtshalber haben wir aber mit dieser Version das Update für alle zur Verfügung gestellt.
Wir installieren das Update in Kürze über den Update-Service - sollten Sie nicht zu dem Kreis der Update-Service - Kunden gehören, dann empfehlen wir Ihnen, das Update kurzfristig in bekannter Art und Weise durchzuführen!
Mehr zu drei wirklich wichtigen und innovativen Änderungen im Update finden SIe in der neuen Chefsache! Klicken SIe einfach oben auf den Knopf "Chefsachen", wenn Sie mehr wissen wollen!
15.10.2022
20.01.2023
Bitte stellen SIe zunächst wieder Papierrezepte aus. Wenn es Änderungen in der weiteren Verfahrensweise gibt, dann geben wir Ihnen über diesen Weg hier Bescheid.
Einige KZVen sind hier in Wartestellung und werden nach Auflösung der Sicherheitsbedenken wieder teilnehmen.
15.02.2023
eRezept: Es kann weiter benutzt werden - jedoch haben die KZVen die Unterstützung vorerst eingestellt!
Wir sind aufgrund unserer Nachricht hier im Internet von der KZBV angesprochen worden - wir zitieren hier die Antwort eMail der KZBV, um den Sachverhalt vollumfänglich widerzugeben:
"die datensicherheitstechnischen Bedenken des BSI beziehen sich nur auf die Weiterleitung des Tokens über eine gewöhnliche E-Mail oder anderweitige nicht für medizinische Daten geeignete Medien (z. B. WhatsApp) aus der Praxis an den Patienten. Der bisherige Weg (Token in der gematik-App oder Ausdruck Papier-Token) wird vom BSI nicht beanstandet und kann weiterhin genutzt werden.
Wie Ihnen bekannt ist, ist die Verbreitung der gematik-App in der Bevölkerung praktisch nicht vorhanden. Noch düsterer ist das Bild bei den ausgegebenen G2-eGKs und den dazugehörigen PIN-Codes, die für die vollumfängliche Nutzung der E-Rezept-App notwendig sind.
Im Übrigen ist das E-Rezept als solches nicht eingestellt worden, sondern die KVen/KZVen haben ihre Unterstützung in der ersten Rollout-Stufe eingestellt, da das E-Rezept keine Verbesserung zum Muster-16 darstellt, da 99% der Patienten einen Ausdruck bekommen.
Derzeit wird ja auch an der Lösung E-Rezept über eGK gearbeitet und die Spezifikation mit dem BSI abgestimmt. Ein Ergebnis steht aber noch aus.
Jedenfalls können alle interessierten Arzt- und Zahnarztpraxen weiterhin das E-Rezept mit den o. g. Einlösewegen für den Patienten regelhaft einsetzen und das E-Rezept als Projekt ist den PVS-Herstellern dankbar, wenn das auch so in Richtung der Praxen kommuniziert wird.
Die zusäzliche eGK-Einlösmöglichkeit wird voraussichtlich ab Sommer 2023 zur Verfügung stehen."
Entscheiden Sie bitte selbst!
27.02.2023
Neben den Innovationen, die wir für die einfache Bedienung und praxisgerechte Umsetzung von Aufgaben in apollonia®6 integrieren, sind auch fast immer Neuigkeiten eingearbeitet, die für aktuell geänderte Abrechnungen, Formulare usw. notwendig sind. Damit SIe sich hier einfach informieren können, gibt es dazu oft Coachingfilme, die in Kürze zusammenfassen, was für Sie wichtig ist. Diese Filme waren vorher in verschiedenen Bereichen der Websites untergebracht. Sie als Kunden haben zurecht vorgeschlagen, von einem Punkt aus an alle Filme kommen zu können. Diesen Gedanken haben wir aufgenommen und nun das "apollonia®-kino" geschaffen. Hier werden wir zukünftig die Rubriken erweitern und alles, was es gibt und aus der Vergangenheit noch sinnvoll ist, hier integrieren. Von den Links aus kommen Sie direkt auf die Seiten, die die speziellen Informationen enthalten. Der Zugang ist direkt oben im Menü:
apollonia-kino! Danke für die kreative Anregung und weiterhin viel Erfolg bei der Anwendung von apollonia®6!